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Sozialarbeit an Delmenhorster Schulen
- Konzeption -

D e l m e n h o r s t e r - J u g e n d h i l f e - S t i f t u n g
Winterweg 12 * 27751 Delmenhorst
Tel: 042 21 - 501 51 * www.jugendhilfe-stiftung.de
www.sozialarbeit-an-schulen.de
Fax: 042 21 - 522 51 * E-Mail: info@jugendhilfe-stiftung.de

Inhalt

  • 1. Leitbild der Sozialarbeit an Delmenhorster Schulen
  • 2. Rechtliche Grundlagen
  • 3. Rahmenbedingungen
  • 4. Zielgruppen
  • 5. Ziele und Handlungsansätze
  • 6. Angebote der Sozialarbeit an Schulen
  • 7. Personal
  • 8. Qualitätssicherung

1. Leitbild der Sozialarbeit an Delmenhorster Schulen

Schule ist nicht nur Lernort, sondern auch Lebensort. Unter diesem Leitgedanken steht das Konzept für die Sozialarbeit an Delmenhorster Schulen. Eine zielgerichtete und gleichberechtigte verbindliche Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule gilt als Grundlage zur Umsetzung dieses Kerngedankens. Die Verantwortung für die Erreichung des Ziels liegt ebenfalls bei beiden Kooperationspartnern gemeinsam.
Sozialarbeit an Schulen ist ein sozialpädagogisches Angebot der Jugendhilfe; sie wirkt vorrangig in Schulen und deren sozialem Umfeld und bedient sich unterschiedlicher sozialpädagogischer Methoden. Hierdurch eröffnet sie Zugänge zu allen Leistungsbereichen der Jugendhilfe für Heranwachsende und deren Erziehungsberechtigte. Damit greift diese Form der Prävention die Möglichkeit der Jugendhilfe auf, schnell und so früh wie möglich Handlungskompetenz zu zeigen, gestalterisch einzuschreiten und dem gesellschaftlichen Auftrag Rechnung zu tragen, um Kinder und Jugendliche in ein selbstverantwortliches Leben zu führen.
Sozialarbeit an Schulen hat zum Hauptziel die Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in der Schule und damit eine Verbesserung der individuellen Lebenssituationen. Auch wenn Sozialarbeit an Schulen häufig zu einer Entspannung im schulischen Alltag bzw. auch einer entlasteten Unterrichtssituation beiträgt bzw. führt, ist diese Entlastung im Sinne der Jugendhilfe kein Schwerpunkt der sozialpädagogischen Arbeit.

2. Rechtliche Grundlagen

Im Gegensatz zum Bereich der Jugendhilfe, in dem der Bund über die Befugnisse zur Gesetzgebung verfügt, haben die Länder aufgrund ihrer Kulturhoheit die Gesetzgebungskompetenz für den Bereich des Bildungswesens. Vor diesem Hintergrund sind die rechtlichen Grundlagen für die Jugendhilfe im SGB VIII und die der Schule in den Schulgesetzen der Länder zu finden. Die Kooperation beider Institutionen vollzieht sich damit nicht im rechtsleeren Raum. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Sozialarbeit an Schulen befinden sich im SGB VIII.

Insbesondere im § 81 werden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Kooperation mit den Schulen und Stellen der Schulverwaltung verpflichtet. Diese Regelung ist insofern für die Sozialarbeit an Schulen von Bedeutung, als dass die Jugendhilfe nur in Zusammenarbeit mit anderen Sozialisationsinstanzen ihre Aufgabe als präventive und offensive Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen kann.

Weiterhin sind im SGB VIII folgende Paragrafen maßgeblich für die Sozialarbeit an Schulen: § 11 SGB VIII: Sozialarbeit an Schulen fördert die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, knüpft an den Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitgestaltet. Sie richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen mit dem Ziel, "sie zur Selbstbestimmung zu befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anzuregen und hinzuführen."

§ 13 SGB VIII: Sozialarbeit an Schulen leistet Jugendsozialarbeit gemäß § 13 des KJHG. Jugendsozialarbeit richtet sich an solche Kinder und Jugendliche, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Ihnen sollen sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung und ihre soziale Integration fördern.

§ 14 SGB VIII: Neben und in Kooperation mit anderen Akteuren leistet Sozialarbeit an Schulen erzieherischen Kinder- und Jugendschutz nach § 14 des KJHG. "Entsprechende Maßnahmen sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenver- antwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen."

§ 16 SGB VIII: Sozialarbeit an Schulen leistet Beratung in Erziehungsfragen und trägt so zur allgemeinen Förderung der Erziehung in Familien nach § 16 des KJHG bei. Sie berät Eltern, vermittelt in Konfliktfällen zwischen Eltern und Lehrkräften, kooperiert mit der Elternvertretung und berät Lehrkräfte und Schulleitung in (sozial-) pädagogischen Fragen.

Korrespondierend dazu ist im Niedersächsischen Schulgesetz im § 25, Abs. 3 festgehalten: „Schulen arbeiten mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich wesentlich auf die Lebenssituation junger Menschen auswirkt, im Rahmen ihrer Aufgaben zusammen“.

3. Rahmenbedingungen

Zur Umsetzung des Leitgedankens,Lebensort werden zu lassen, ist esals Voraussetzung festzuhalten. die Schulen für Kinder und Jugendliche zu einem unabdingbar, grundlegende Rahmenbedingungen

Zuständigkeiten
Die inhaltliche Ausgestaltung der Sozialarbeit an Schulen als Leistungsangebot der Jugendhilfe liegt bei der Delmenhorster-Jugendhilfe-Stiftung als Träger des Angebotes. Nichts desto trotz ist die Umsetzung und das Gelingen des Projektes maßgeblich von der gemeinsamen Verantwortungsübernahme der Kooperationspartner Delmenhorster-Jugendhilfe-Stiftung und Schule abhängig. Ein gemeinsamer Kooperationsvertrag, in dem Grundlagen, Arbeitsbedingungen und Ziele der Arbeit und Zusammenarbeit zwischen jeder einzelnen Schule und der Delmenhorster-Jugendhilfe-Stiftung festgelegt sind, bildet die Basis der Kooperation. Grundsätzlich greift Sozialarbeit an Schulen nicht in die schulischen Pflichtaufgaben (Unterricht, Unterrichtsvertretung, Pausenaufsicht etc.) ein.
Die Bereichsleitung für die Sozialarbeit an Schulen bei der Delmenhorster-Jugendhilfe-Stiftung fungiert als Koordinator zwischen Schulleitungen und den Mitarbeitern der Sozialarbeit an Schulen vor Ort. Sie hat neben der Fachaufsicht auch Weisungsbefugnisse gegenüber den Sozialarbeitern an Schulen und entscheidet über den Personaleinsatz. Die Bereichsleitung hat darauf zu achten, dass die Tätigkeitsbereiche klar abgegrenzt zum Lehrauftrag der Pädagogen an den Schulen erfolgen, die gemeinsamen Zielvereinbarungen eingehalten werden und trägt die Gesamtverantwortung für die Sozialarbeit an Schulen.

Ausstattung
Grundsätzlich benötigen die pädagogischen Fachkräfte eine angemessene räumliche und sächliche Ausstattung an der Schule, um eine qualitativ hochwertige Arbeit zu leisten.
Zu den strukturellen Mindeststandards der Sozialarbeit an Schulen gehören geeignete Räume mit entsprechender Ausstattung, d.h. Räume, die Multifunktionen haben, also für Beratungs- und Gesprächsangebote und für Gruppen- und Freizeitaktivitäten nutzbar sind, sowie die Möglichkeit der Mitnutzung von spezifischen Räumen in der Schule wie PC-Raum, Küche, Textilraum, Sporthalle und weiteren. Wichtig ist, dass besonders in den Arbeitsräumen ein ungestörtes Arbeiten möglich ist, diese also nicht gleichzeitig anderweitig genutzt werden, und dass der Datenschutz durch abschließbare Ausstattungsgegenstände gewährleistet ist. Weiterhin ist notwendig, dass dem pädagogischen Mitarbeiter auch außerhalb des Schulbetriebs (abends, in den Ferien) Zugang zu den Räumlichkeiten der Schule ermöglicht wird.
Neben der notwendigen Ausstattung wie PC, Telefon (über das auch außerhalb der Öffnungszeiten ohne Vermittlung eine Erreichbarkeit und Möglichkeit zu telefonieren gewährleistet sein muss) sowie einem Internetzugang in der Schule ist auch die Mitnutzung der schulischen Infrastruktur wie Kopiermöglichkeit, Postversand und weiteres durch die Fachkräfte obligatorisch.

Schulische Einbindung
Die Sozialarbeit an Schulen muss bestmöglich in die Institution Schule eingebunden sein. Hierfür sollten die Sozialpädagogen an allen relevanten Konferenzen, Dienstbesprechungen und Gremiensitzungen in der Schule teilnehmen. In Klassenkonferenzen sollten die Vertreter der Sozialarbeit an Schulen grundsätzlich einbezogen werden.

4. Zielgruppen

Zielgruppe der Sozialarbeit an Schulen sind grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler der Schule. Sie richtet sich insbesondere an Kinder und Jugendliche mit sozialen und individuellen Beeinträchtigungen. In diesem Zusammenhang sind die Eltern, das Lehrerkollegium der jeweiligen Schule und das erweiterte Umfeld der Schüler als weitere Zielgruppe für die Sozialarbeit an Schulen zu definiert.
Sozialarbeit wendet sich deshalb bezogen auf die Zielgruppe Schüler an Kinder und Jugendliche, die auf Grund soziokultureller Probleme zusätzlich belastet und schwer in die schulische Gemeinschaft und leistungsbezogene Prozesse einzugliedern sind. Schüler, die Probleme mit dem regelmäßigen Schulbesuch haben, Schüler mit speziellem Unterstützungsbedarf im Rahmen von Gruppenangeboten, Kinder und Jugendliche, die durch soziale, kognitive und psychische Beeinträchtigungen besonders belastet sind und Schüler, die sich in akuten Konflikt- und Krisensituationen befinden.
Ein besonderes Augenmerk ist auf diejenigen Eltern gerichtet, welche sowohl selbst als auch in Zusammenhang mit den Problemlagen ihrer Kinder verstärkt Belastungen ausgesetzt sind. Dabei kann es sich sowohl um allgemeine Erziehungshilfen als auch um Hilfen bei der Bewältigung spezifischer Problemlagen handeln.

5. Ziele und Handlungsansätze

Sozialarbeit an Schulen soll die Trennung der Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen in verschiedene Lebensbereiche überwinden. Da Schulen einen zentralen Ort darstellen, der einerseits den Anspruch „Entwicklung und Förderung“ in den Vordergrund stellt, andererseits viele Faktoren diesem nicht dienlich sind, ist eine Ansiedlung von professionellen Jugendhilfeangeboten für alle Kinder und Jugendlichen angezeigt.
Alle übergeordneten und konkreten Ziele der Sozialarbeit an jeder Schule werden in Form von Zielvereinbarungen zwischen der Delmenhorster-Jugendhilfe-Stiftung und der Schule erarbeitet und regelmäßig überprüft.

Unter dem Leitmotiv „Schule ist nicht nur Lernort sondern auch Lebensort“ ist das Hauptziel der Sozialarbeit an Schulen

  • die gezielte Unterstützung der Schüler und deren Familien bei individuellen Problemen
  • der Aufbau präventiver Projekte
  • die Initiierung von Angeboten zur Stärkung des Selbstvertrauens und der Entwicklung von Handlungskompetenzen der Schüler (und Eltern)
  • Reduzierung des Schulabsentismus ́ insbesondere in den Grundschulen in
  • die Koordination der Zusammenarbeit zwischen Schule und außerschulischen Einrichtungen
  • eine intensive Netzwerkarbeit zur Verbesserung von Übergängen und Schnittstellen
  • eine stadtteil- und lebensweltorientierte Arbeit
  • die Verbesserung des Schulklimas und des Wir-Gefühls für einen Wohlfühlort Schule

Zentrale Grundlagen für alle Ziele sind folgende Handlungsansätze:

Prävention
Sozialarbeit an Schulen als letztes Mittel ist zu kurz gedacht. Vielmehr sollen durch präventive Sozialarbeit Kinder und Jugendliche frühzeitig in ihrer Entwicklung gefördert und gestützt werden, um individuelle Benachteiligungen abzubauen und gleichberechtigte Lebenschancen herzustellen und um weitergehende ambulante oder stationäre erzieherischen Hilfen zu vermeiden. Ein weiterer zentraler Ansatz der Prävention in der Sozialarbeit an Schulen bezieht sich auf den Umgang mit Drogen, Gewalthandlungen und weiteren Fehlentwicklungen von Kindern und Jugendlichen.

Intervention
Frühzeitige Hilfen bei der Lösung von Problemen verhindern lange Leidenswege und ihre vielschichtigen Nebeneffekte und Auswirkungen bezogen auf das gesamte Schulleben. Daneben tragen sie zur Kompetenzverbesserung für Kinder, Jugendliche und Eltern bei.
Die Vernetzung mit präventiven Maßnahmen innerhalb der Schule ist unabdingbar, da nur dadurch eine dauerhafte Schwerpunktverlagerung von intervenierenden zu präventiven Maßnahmen erfolgen kann.

Koordination
Sozialarbeit an Schulen koordiniert mit der Schule und den Eltern abgestimmte Maßnahmen im Rahmen der Einzelfallberatung mit externen Fachinstitutionen. Sie organisiert die Zusammenarbeit mit außerschulischen Kräften und Einrichtungen bei der Durchführung von Projekten und unterstützt Initiativen, die die Kooperation mit außerschulischen Institutionen und damit eine Öffnung der Schule ins Gemeinwesen fördern.

Interkulturelle Arbeit
Ziel der interkulturellen Arbeit in der Schule ist es, ein gewalt- und konfliktfreies Zusammenleben und gegenseitige Akzeptanz unter Berücksichtigung der kulturellen Unterschiede und Begegnungen zu ermöglichen. Dabei kommt der Unterstützung von Migrantenkindern und -jugendlichen und deren Familien eine besondere Bedeutung zu.

Partizipation
Ein weiterer Handlungsansatz besteht darin, die demokratischen Mitgestaltungskompetenzen von Jugendlichen am politischen, sozialen und kulturellen Leben zu fördern. Partizipation und demokratisches Handeln sollen dabei über konkrete Übungsfelder und Situationen erfahren und über eigenes Handeln eingeübt werden.

Geschlechtsspezifische Arbeit
Grundlage einer geschlechtsspezifischen Arbeit in der Schule ist eine auf Gleichberechtigung ausgerichtete Mädchenarbeit bzw. Jungenarbeit, die die unterschiedlichen Lebenslagen, Bedürfnisse und Probleme von Mädchen und Jungen benennt und Veränderungen in Gang setzt. Außerdem soll das Verständnis und die Toleranz füreinan- der gestärkt werden.

6. Angebote der Sozialarbeit an Schulen

Zur Erreichung der genannten Ziele und Handlungsansätze bedient sich die Sozialarbeit an Schulen eines vielfältigen Repertoires unterschiedlicher Maßnahmen, die grundsätzlich mit Schule und nach Bedarf mit Eltern, Jugendhilfe und weiteren Kooperationspartnern abgestimmt sind, sowie individuelle Problemlagen und Schwerpunktsetzungen berücksichtigen. In erster Linie umfasst die Sozialarbeit an Schulen folgende Angebote und Maßnahmen:

Beratung und Einzelfallhilfe
Durch die Präsenz der Sozialarbeit an Schulen haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und sich in Problemsituationen Rat zu holen. Grundlage für eine effiziente Einzelfallhilfe ist eine vollständige Betrachtung des Lebensumfeldes der Schüler.
Im Mittelpunkt der Einzelfallhilfe stehen dabei Probleme in der Persönlichkeitsentwicklung, Konflikte mit Mitschüler/innen, Probleme in der Familie, Konflikte mit Lehrkräften, Schulabsentismus, Lernprobleme und Schulschwierigkeiten, sowie soziale Auffälligkeiten.
Aus der Beratung kann sich bei Bedarf eine längerfristige sozialpädagogische Begleitung im Schulalltag oder die Einleitung einer systematischen Fallarbeit entwickeln. In Absprache mit dem Schüler ist es sinnvoll, Klassenlehrer oder weitere Bezugspersonen in den Kontakt einzubinden.

Elternarbeit
Um die Probleme aus der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen, die sich im schulischen Alltag widerspiegeln, bewältigen zu können, ist eine umfangreiche Eltern- und Familienarbeit notwendig. Die Eltern und andere Erziehungsberechtigte werden unterstützt, um ihr Kind in seinem Entwicklungsprozess positiv zu fördern. Die Familienarbeit umfasst Information und Prävention, Krisenintervention und Beratung. Sozialarbeit an Schulen hat für Eltern eine wichtige Funktion und sollte in Kooperation mit Lehrkräften entsprechende Angebote machen. Das können Beratungen, thematische Elterngesprächsrunden (eventuell in Kooperation mit Fachkräften), Hausbesuche von Lehrkräften und Sozialarbeiter gemeinsam, Teilnahme an Elternversammlungen oder Vermittlungshilfen sein. Solche Angebote dienen der Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen, der Förderung der Erziehungskompetenz, der Unterstützung bei Problem- und Krisensituationen, der Vermittlung sowie Begleitung bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Jugendhilfe und anderen Unterstützungsangeboten und dem Abbau von Schwellenängsten gegenüber der Schule.

Sozialpädagogische Gruppenarbeit
Sozialpädagogische Gruppenarbeit umfasst ein breites Spektrum möglicher Angebote mit unterschiedlichen Zielen und Organisationsformen. Allen gemeinsam ist ein sozialpädagogischer Handlungsansatz, bei dem die Bedürfnisse und das gemeinsame Handeln im Vordergrund stehen. Diese Gruppenangebote unterstützen gezielt benachteiligte, beeinträchtigte oder gefährdete Kinder und Jugendliche darin, die Schule und ihre Anforderungen zu bewältigen.
Während der Abbau von Leistungsdefiziten und das Schließen von Wissenslücken eine schulische Aufgabe ist, besteht die Aufgabe der Sozialarbeit an Schulen darin, Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung der hinter den Lernproblemen stehenden Lebensprobleme zu helfen, sie zu unterstützen, einen persönlichen Sinn im erfolgreichen Schulbesuch zu finden, ihre Persönlichkeit zu stärken, um im sozialen Umfeld Ressourcen zu erschließen.
Durch die Gruppenarbeit werden Kommunikations- und Verhaltensmuster erlernt, die für die Integration der Kinder und Jugendlichen in den Klassenverband und andere soziale Gruppen notwendig sind. Ziele dabei sind die Förderung der gegenseitigen Akzeptanz, der sozialen Kompetenz der Gruppenmitglieder und die Verbesserung des sozialen Klimas.

Offene Angebote
Damit Kinder und Jugendliche Vertrauen zu dem jeweiligen Sozialpädagogen aufbauen können, ist es notwendig, Orte und Situationen zu schaffen, in denen sich Schüler und Sozialarbeiter in anderen als den schulischen Zusammenhängen erleben. Hier können Anknüpfungspunkte und Vertrauen für spätere Beratungen entstehen.
Offene Angebote sind Angebote, die allen Schülerinnen und Schülern zu bestimmten Zeiten offen stehen und ihnen Gelegenheit geben, sich zu treffen, sich auszutauschen, Geselligkeit, Vergnügen und Entspannung zu erleben, aber auch Anerkennung und Eigenverantwortung zu erfahren. Für die Sozialarbeit an Schulen sind solche Treffs niedrigschwellige Angebote, um mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu kommen.

Nachmittagsangebote
Nachmittagsangebote haben in der sozialpädagogischen Arbeit einen hohen Stellenwert: Einerseits können durch Angebote Schüler entsprechend ihren Stärken gefördert werden, auf die im Schulleben keine Rücksicht genommen werden kann, andererseits wird Schule besonders durch Angebote außerhalb des Unterrichts als Lebensort für Schüler fühlbar.
Für Nachmittagsangebote eignen sich besonders Freizeit-, Sport- und Kulturangebote. Neben innerschulischer Kooperation sind im Bereich der Nachmittagsangebote besonders viele Möglichkeiten der Kooperation mit weiteren Institutionen möglich und erwünscht. Hierzu gehören gemeinsame Angebote mit den umliegenden Jugendhäusern, Sportvereinen im Umfeld und weiteren Einrichtungen und Vereinen Vorort.

Ferienangebote
Auch durch Ferienangebote erleben Kinder und Jugendliche die Schule nicht nur als Lernort, sondern auch als Lebensort. Aus diesem Grund sind für die Schulferien zu Ostern, im Sommer und Herbst Ferienangebote obligatorisch. Möglich sind sowohl einzelne Angebote als auch Tagesausflüge oder längere Ferienfahrten.
Da parallel zu schulischen Ferienangeboten auch diverse weitere in Delmenhorst stattfinden, sind hier ebenfalls Kooperationen erwünscht. Einbindungen in und Kooperationen mit bestehenden Ferienangeboten von Jugendhäusern, Arbeitskreisen und weiteren sind obligatorisch. An Grundschulen mit nachschulischer Betreuung, die eine Ferienbetreuung vorsieht, wird eine entsprechende Abgrenzung der Angebote beachtet.

Projektarbeit
Projektarbeit in der Schule hat vielfältige Funktionen und Möglichkeiten. Gemeinsam mit Lehrkräften und weiteren Kooperationspartnern sollen themenspezifische Projekte beispielsweise in den Bereichen Ernährung, Drogen, Bewegung, unsere Schule, unser Stadtteil sowie gruppenspezifische Projekte geplant, organisiert, durchgeführt und reflektiert werden.

Vernetzung
Um umfassende Arbeit für Schüler zu leisten ist es unabdingbar, dass sich alle Einrichtungen vor Ort, die den Lebensbereich der Schüler tangieren und begleiten, austauschen und kooperieren oder sich inhaltlich wie auch operativ abstimmen. Dies gilt ganz besonders für sozialpädagogische Angebote unterschiedlicher Träger mit voneinander abgegrenzten Aufgabenbereichen an einer Schule. Nur so können die Ressourcen ideal genutzt werden. Sozialarbeit an Schulen unterstützt die Schule bei ihrer Öffnung ins Gemeinwesen und ermöglicht Kooperationspartnern den Zugang zur Schule.
Eine Zusammenarbeit von Sozialarbeit an Schulen, Lehrkräften und weiteren sozialen Einrichtungen ist in vielfältiger Weise möglich. An erster Stelle steht die intensive Kooperation mit den Mitarbeitern des Allgemeinen Sozialen Dienstes. Gemeinsame Hilfeplangespräche oder Hilfskonferenzen, an denen neben dem Klassenlehrer auch Sozialarbeit der Schule teilnehmen, führen zu einer effektiven, zielgerichteten Arbeit mit dem betreffenden Schüler. In einem breiten Netzwerk unterschiedlicher Einrichtungen und Institutionen, mit denen in den verschiedensten Bereichen zusammengearbeitet wird, sind außerdem die Jugendhäuser, Polizei, Beratungsstellen, Mobiler Dienst Delmenhorst, Nachbarschaftbüros, Kindergärten u.a. Einrichtungen obligatorisch. Besonders zweckmäßig ist es, Angebote nicht parallel zu bestehenden Angeboten im Stadtteil zu initiieren, sondern die Strukturen für Kooperationen zu nutzen und auszuweiten.
Zweifellos ist auch die interne Vernetzung der Sozialarbeit an Schulen unerlässlich und in der Praxis von großer Bedeutung. Demnach entstehen innerhalb des Kollegiums der Sozialarbeit an Schulen Arbeitsgruppen, die Aktionen, Programme und Angebote gemeinsam planen, durchführen und nachbereiten. Zudem werden bewährte Methoden in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ausgetauscht und weitergegeben. Wenn es zu einem Schulwechsel einzelner Schüler kommen sollte oder wenn Kinder die Grundschule zu einer weiterführenden Schule verlassen, findet der Übergang begleitet durch die Sozialarbeit an Schulen statt.

Gremienarbeit
Ein wichtiger Arbeitsbereich der Sozialpädagogen einer Schule, der sich nachhaltig auf die positive Vernetzung mit Kooperationspartnern auswirkt, ist die Mitarbeit in Gremien. Neben den schulischen Gremien gibt es eine Vielzahl fachspezifischer Arbeitskreise, in denen ein intensiver Austausch unter Fachkräften, die Weitergabe von Informationen und die Transparenz der unterschiedlichen Arbeitsfelder im Mittelpunkt stehen.

Mitwirkung an Schulprogrammen und der Schulentwicklung
Neben Angeboten für Schüler hat die Sozialarbeit an Schulen auch institutionsbezogene Aufgaben, darunter die Mitarbeit in schulischen Gremien. Sie berät die Institution Schule und die Lehrkräfte in sozialpädagogischen Fragen und Erfordernissen und beteiligt sich an der Schulentwicklung. Die Mitwirkung an zentralen Umstrukturierungsprozessen in Schulen, wie gegenwärtig die Inklusion, ist erwünscht. In diesem Verständnis der Sozialarbeit an Schulen ist die Schule ein sich ständig entwickelnder Lern- und Lebensort, dazu muss auch Sozialarbeit an Schulen als eigenständige Institution im Schulprogramm und in der Schulentwicklung fest verankert sein.

7. Personal

Gemäß der Aufgabenbereiche von Mitarbeitern in der Sozialarbeit an Schulen ist in der Regel mindestens eine Personalstelle in Vollzeit pro Schule vorgesehen. Nach Bedarf oder aufgrund einer Zusammenlegung von zwei Schulen müssen weitere Personalstellen eingeplant werden. Der Personalschlüssel orientiert sich an Schülerzahlen, dem Einzugsgebiet der Schule, dem Migrationsanteil an der Schule, den Jugendhilfezahlen sowie dem statistisch festgehaltenen Zahlenmaterial der Sozialarbeiter der entsprechenden Schule. In Absprache mit der Schule werden die Sozialpädagogen von der Delmenhorster-Jugendhilfe-Stiftung ausgewählt und an den Schulen eingesetzt.
Der Einsatz der Sozialpädagogen richtet sich zudem nach der Organisationsstruktur der Schule, was vor allem Schulen mit dem Ausbau des Ganztagsangebotes korreliert.
Eine Voraussetzung hierfür ist, dass ein oder mehrere Träger als Kooperationspartner für die kontinuierliche Nachmittags- und Ferienbetreuung zur Verfügung stehen und mit der Sozialarbeit an Schulen zielführend kooperieren. Sind diese Voraussetzungen gegeben und sprechen sich alle Beteiligten für die Kooperation aus, kann eine Reduzierung der Sozialarbeit an Schulen vorgenommen werden.
In erster Linie werden sich diese Einschränkungen auf den Freizeitbereich am Nachmittag sowie in den Ferien beziehen. Für die Praxis bedeutet dies, dass die Ausgestaltung und die Verantwortung für die freizeitpädagogischen Angebote für die Schüler der beteiligten Schulen nicht mehr bei den Mitarbeitern der Delmenhorster-Jugendhilfe-Stiftung liegt, sondern bei den weiteren beteiligten Trägern. Eine Kooperation der Träger im Freizeitbereich mit der Sozialarbeit an Schulen in Form von Absprachen und intensivem Austausch, aber auch übergreifenden Projekten, durch die besonders die Zielgruppe der Sozialarbeit an Schulen, d.h. die Kinder mit besonderen sozialen Auffälligkeiten, angesprochen werden, ist unerlässlich.

8. Qualitätssicherung

Jährlich finden Gespräche mit allen Beteiligten (Delmenhorster-Jugendhilfe-Stiftung, Schulvertretern und Sozialarbeit an Schulen) über Wirkungsweisen und Zielerreichung von Sozialarbeit an Schulen an jeder einzelnen Schule statt. Die Arbeit wird von allen gleichermaßen anhand der Zielvereinbarungen beleuchtet. Falls nötig, werden Maßnahmen zur Zielerreichung verändert, verstärkt oder aufgegeben. In Einzelfällen kann es sich auch als notwendig erweisen, die Ziele der Sozialarbeit an Schulen gemeinsam zu verändern.
Quantitative Daten werden in Form von Erhebungen von Teilnehmerzahlen und Angebotsreichweite, Statistiken über Eltern- und Lehrerkontakte, Presseveröffentlichung, Fragebögen und Beobachtung der Schülerzahlen bei Angeboten erhoben.
Die Dokumentation von Prozessen bei Einzelfallhilfen und Prozessen in Gruppen gilt für alle Mitarbeiter als verpflichtend. Eine öffentliche Präsentation der Arbeitsergebnisse (Sachbericht, Fachartikel, Ausstellung) findet nach Bedarf und Absprache statt. Weiterhin wird das Konzept der Sozialarbeit an Schulen regelmäßig in der Fachöffentlichkeit wie Fachtagungen, Präventionstag oder weiteren Gremien präsentiert und diskutiert.
Regelmäßig terminierte Dienstbesprechungen, Foren, kollegiale Fallberatungen und Fachberatungen/Coachings sind bindend für alle Mitarbeiter angesetzt und sichern die fachliche Qualität der Arbeit. Weiterhin werden jährlich Reflexions- und Fachtagungen veranstaltet.
Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung der Delmenhorster Präventionsbausteine im Auftrag der Stadt durch die Universität Oldenburg (2007-2010) wurde der Sozialarbeit an Schulen eine äußerst positive Zielerreichung bescheinigt, die Ergebnisse liegen in schriftlicher Form vor und können eingesehen werden.